Zwetzschler Gebäudereinigung GmbH, Dortmund (Ringstr. 1, 58708 Menden). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.09.2007 wirksam geworden.
Zwetzschler Gebäudereinigung GmbH, Dortmund (Ringstr. 1, 58708 Menden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2007/17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2007/17.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.04.2007/17.08.2007 mit der Gebäudereinigung Ziegenhirt GmbH mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg, HRB 5219) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.