HRB 2048: Zwick Ingenieure GmbH, Weiden i.d.OPf., Kettelerstraße 11, 92637 Weiden. Die M & P Ingenieure GmbH mit dem Sitz in Weiden i.d.OPf. (Amtsgericht Weiden i.d.OPf. HRB 1808) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 12.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2048: Zwick Ingenieure GmbH, Weiden i.d.OPf., Kettelerstraße 11, 92637 Weiden. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der M & P Ingenieure GmbH mit dem Sitz in Weiden i.d.OPf. und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 2048: Zwick Ingenieure GmbH, Weiden i.d.OPf., Kettelerstraße 11, 92637 Weiden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zwick, Günther, Kulmain, * ‒.‒.‒‒.
Stich Bauingenieur GmbH, Neustadt a.d.WN, Untere Beernleite 12, 92660 Neustadt a.d.WN.Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2009 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Zwick Ingenieure GmbH. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Weiden i.d.OPf. Geschäftsanschrift: Kettelerstraße 11, 92637 Weiden.
Stich Bauingenieur GmbH, Neustadt a.d.WN, Untere Beernleite 12, 92660 Neustadt a.d.WN.Geschäftsanschrift: Untere Beernleite 12, 92660 Neustadt a.d.WN. Die Zwick Ingenieure GmbH mit dem Sitz in Weiden i.d.OPf. (Amtsgericht Weiden HRB 2534) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.