HRB 39666: Zybell Logistik und Strategieberatungsgesellschaft mbH, Leipzig, Gottschedstraße 40, 04109 Leipzig. Die Ausgliederung wurde am 29.12.2021 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.
HRB 39666: Zybell Logistik und Strategieberatungsgesellschaft mbH, Leipzig, Gottschedstraße 40, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2021. Geschäftsanschrift: Gottschedstraße 40, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Logistik, Strategieentwicklung sowie deren Planung und Umsetzung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Zybell, Uwe, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Zybell Logistik und Strategieberatung e.K. mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 18940) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 13.08.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.