HRB 727409: a&o hostel and hotel Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Adalbertstr. 50, 10179 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: a&o hostel and hotel Heidelberg GmbH.
HRB 727409: a&o hostel and hotel Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Adalbertstr. 50, 10179 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb eines oder mehrerer Jugend- und Budgethotels (Jugendherbergen) mit dazugehöriger Gastronomie und Freizeittätigkeiten, insbesondere in Karlsruhe und Heidelberg, nach Erhalt der jeweils erforderlichen Konzessionen sowie das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die sich in solcher Weise betätigen.
HRB 727409: a&o hostel and hotel Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Bahnhofplatz 14-16, 76137 Karlsruhe. Änderung der Geschäftsanschrift: Adalbertstr. 50, 10179 Berlin.
HRB 727409: a&o hostel and hotel Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Bahnhofplatz 14-16, 76137 Karlsruhe. Bestellt als Geschäftsführer: Bleeker, Andreas Jozef, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Echelmeyer, Thomas, Moers, * ‒.‒.‒‒.
HRB 727409: AcquiCo A&O Hotel and Hostel Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Bahnhofplatz 14-16, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: a&o hostel and hotel Karlsruhe GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "A&O HOTEL and HOSTEL Karlsruhe GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 714738) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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