aat Verwaltungs GmbH, Hamburg (Moorweidenstr. 7, 20148 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden aat Anlagen-Aufbau-Treuhand Bauträger- und Beteiligungsgesellschaft mbH am 13.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
aat Verwaltungs GmbH, Hamburg (Moorweidenstr. 7, 20148 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2007 mit der aat Anlagen-Aufbau-Treuhand Bauträger- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bliedersdorf (Amtsgericht Tostedt, HRB 200657) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
aat Verwaltungs GmbH, Hamburg (Moorweidenstr. 7, 20148 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2006. Gegenstand: Übernahme der Komplementärsstellung und die Sicherung der Geschäftsführung in Projektgesellschaften, die als GmbH & Co. KG firmieren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Groteguth, Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.