HRA 30715: abas GmbH & Co. KG, Köln, Rolshover Straße 99, 51105 Köln. Die Verschmelzung wurde im Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers (AG Mannheim HRA 704049) am 15.07.2015 eingetragen.
HRA 30715: abas GmbH & Co. KG, Köln, Rolshover Straße 99, 51105 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der abas GmbH & Co.KG mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRA 704049) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 30715:abas GmbH & Co. KG, Köln, Rolshover Straße 99, 51105 Köln.(der Vertrieb und die Entwicklung vollständiger Betriebsorganisationslösungen für Handels- und Fertigungsunternehmen unter Einsatz von Organisationsberatung, Organisationsmitteln und EDV im Umfeld der Produkte der abas Software AG.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rolshover Straße 99, 51105 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: abas Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 82171), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der abas GmbH, Köln (AG Köln, HRB 52274) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.