HRB 755034: abavcon gmbh, Stuttgart, Glühwürmchenweg 32, 70439 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Dienstleistungen für die Luftfahrt, insbesondere Beratungsleistungen, Audits, Schulungen, Workshops, Online-Seminaren und Coachings sowie Interim-Management. Weiterhin werden Zustandsbeurteilungen, Zulassungen sowie technische Überwachungen von Luftfahrzeugen angeboten. Es werden sämtliche mit vorgenanntem Gesellschaftszweck verbundenen Nebenleistungen erbracht, sofern hierfür keine gesonderte öffentlich rechtliche Genehmigung benötigt wird oder ein gesetzlicher Vorbehalt besteht. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.09.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "camoservice24 gmbh", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 767068) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 755034: abavcon gmbh, Stuttgart, Glühwürmchenweg 32, 70439 Stuttgart. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Andree Beiersdorfer Aviation Consulting e. K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 732284) am 15.08.2016 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 755034: abavcon gmbh, Stuttgart, Glühwürmchenweg 32, 70439 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteil) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Unternehmens von Beiersdorfer, Andree, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Andree Beiersdorfer Aviation Consulting e. K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 732284) um 100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Beiersdorfer, Andree, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Andree Beiersdorfer Aviation Consulting e. K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 732284) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 24.06.2016 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 755034: abavcon gmbh, Stuttgart, Glühwürmchenweg 32, 70439 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2015. Geschäftsanschrift: Glühwürmchenweg 32, 70439 Stuttgart. Gegenstand: Die Erbringung von Beratungsleistungen auf Grundlage luftrechtlicher Vorgaben bzw. branchenspezifischer Standards, insbesondere qualitätssichernde Maßnahmen, Aufbau von Organisationsstrukturen, Interim-Management, Erstellung von technischen Expertisen sowie die Durchführung und Vermittlung von Schulungen und Workshops für die Luftfahrt-Industrie. Es werden auch sämtliche mit vorgenanntem Gesellschaftszweck verbundenen Nebenleistungen erbracht, sofern hierfür keine gesonderte öffentlich rechtliche Genehmigung benötigt wird oder ein gesetzlicher Vorbehalt besteht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Beiersdorfer, Andree, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.