HRB 4751: acad estate GmbH, Heilsbronn, Fabrikstraße 1 a, 91560 Heilsbronn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 26, 91560 Heilsbronn.
HRB 4751: acad prototyping GmbH, Heilsbronn, Fabrikstraße 1 a, 91560 Heilsbronn. Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: acad estate GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erstellung und der Vertrieb von entwicklungsbegleitenden Prototypen, die System- und Produktentwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von technischen System- und Einzelkomponenten sowie das Halten und Verwalten von Immobilien, Betrieben und Beteiligungen jegIicher Art. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die unter die Handwerksordnung fallen.
HRB 4751:acad prototyping GmbH, Heilsbronn, Fabrikstraße 1 a, 91560 Heilsbronn.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Lessner, Michael, Heilsbronn, * ‒.‒.‒‒.
acad prototyping GmbH, Heilsbronn, Fabrikstraße 1 a, 91560 Heilsbronn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2009. Geschäftsanschrift: Fabrikstraße 1 a, 91560 Heilsbronn. Gegenstand des Unternehmens: Die Erstellung und der Vertrieb von entwicklungsbegleitenden Prototypen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die unter die Handwerksordnung fallen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Kalusche, Alexander, Schwabach, * ‒.‒.‒‒; Dipl.-Ing. (FH) Lessner, Michael, Heilsbronn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der acad prototyping OHG mit dem Sitz in Heilsbronn (Amtsgericht Ansbach, HRA 2669). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.