HRB 717792: accentive heidelberg services GmbH, Walldorf, Altrottstraße 34 a, 69190 Walldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Bruchsal. Neue Geschäftsanschrift: Zeiloch 15, 76646 Bruchsal.
accentive heidelberg services GmbH, Walldorf, Altrottstraße 34 a, 69190 Walldorf. Die Gesellschafterversammlungen vom 27.08.2013 und 25.09.2013 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.315,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.315,00 EUR.
accentive heidelberg services GmbH, Walldorf, Altrottstraße 34 a, 69190 Walldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2013. Geschäftsanschrift: Altrottstraße 34 a, 69190 Walldorf. Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Lösungen in den Bereichen Informationstechnologie und Telekommunikation, Beschaffung und Vertrieb des dafür erforderlichen Materials. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Tremmel, Kimio, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des im Spaltungsplan bezeichneten Vermögensteils aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "accentive heidelberg GmbH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim, HRB 700113) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 27.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.