HRB 752792: acelsis GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Bahnhofstraße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen.
HRB 752792:acelsis GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Bahnhofstraße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Thomas Wilke Consulting e. K.", Leinfelden (Amtsgericht Stuttgart HRA 730859) am 21.05.2015 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 752792:acelsis GmbH, Leinfelden-Echterdingen, Bahnhofstraße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2015. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand: Die Erbringung und Vermittlung von Beratung von Unternehmen und natürlichen Personen sowie IT-bezogene Dienstleistungen. Gegenstand des Geschäfts ist auch die Entwicklung und der Vertrieb von Software, IT-Produkten und Hardware. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wilke, Thomas, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Wilke, Thomas, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Thomas Wilke Consulting e. K.", Leinfelden (Amtsgericht Stuttgart HRA 730859) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.05.2015. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.