HRB 124422: ach & krach GmbH, Hamburg, Grindelberg 17, 20144 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Barmbeker Straße 33, 22303 Hamburg.
HRB 124422: ach & krach GmbH, Hamburg, Gurlittstr. 14, 20099 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Grindelberg 17, 20144 Hamburg.
ach & krach GmbH, Hamburg, Gurlittstr. 14, 20099 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2012. Geschäftsanschrift: Gurlittstr. 14, 20099 Hamburg. Gegenstand: Grafik- und Designdienstleistungen, Erstellung und Herausgabe von Publikationen, insbesondere die Grafik und das Design dieser Publikationen jeglicher Art, Erstellen und Verkauf von Werbeanzeigen, Grafik und Design insbesondere auf dem digitalen - Onlinemarkt, Erstellen von I-Pad-Magazinen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Mirjana, Antonijevic, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Antonijevic, Mirjana, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma ach & krach Mirjana Antonijevic e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 115097) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.08.2012. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.09.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.