HRB 747581: acp systems AG, Zimmern ob Rottweil, Albring 18, 78658 Zimmern ob Rottweil. Nicht mehr Vorstand: Wössner, Hans-Jörg, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schuhmacher, Harald, Hardt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 747581: acp systems AG, Zimmern ob Rottweil, Albring 18, 78658 Zimmern ob Rottweil. Die Hauptversammlung vom 15.01.2019 hat die Änderung der Satzung in Abschnitt IV Aufsichtsrat § 8 (Zusammensetzung, Amtszeit) beschlossen.
HRB 747581: acp systems AG, Zimmern ob Rottweil, Albring 18, 78658 Zimmern ob Rottweil. Bestellt als Vorstand: Dr. Schmauz, Günther, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Wössner, Hans-Jörg, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 747581: acp systems AG, Zimmern ob Rottweil, Albring 18, 78658 Zimmern ob Rottweil. Die Gesellschaft hat am 07.09.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 747581: ACI AG, Zimmern ob Rottweil, Albring 18, 78658 Zimmern ob Rottweil. Die Hauptversammlung vom 15.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma), § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 4 (Grundkapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "acp - advanced clean production GmbH", Ditzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 214677) auf 857.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Firma geändert; nun: acp systems AG. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung und Herstellung modularer Produktions-, Reinigungs- und Automatisierungseinrichtungen für die Industrie. Grundkapital nun: 857.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "acp - advanced clean production GmbH", Ditzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 214677) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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