HRB 2847: ad-acta Datenschutz und Recycling GmbH, Gießen, Hüttenweg 8, 35398 Gießen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Helmuth, Gießen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Heieis, Karl, Lich, * ‒.‒.‒‒.
ad-acta Datenschutz und Recycling GmbH, Gießen, Hüttenweg 8, 35398 Gießen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Akten- und Datenträgervernichtung, die Verwertung von Büro- Elektronikschrott unter Beachtung behördlicher Genehmigungen, die Sammlung, Beförderung und Verwertung von Kunststoffen, Papier, Pappe und sontigen Abfällen, der Vertrieb von Verpackungsmaterialien und Verpackungshilfen sowie der Handel mit Alt- und Neuelektrogeräten.
ad-acta Datenschutz und Recycling GmbH, Gießen, Hüttenweg 8, 35398 Gießen.Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Sitz) 11 (Jahresabschluss), 12 (Verwendung des Reingewinns), 16 (Abfindungsentgelt) und 19 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hüttenweg 8, 35398 Gießen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gaudermann, Manfred, Laubach, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Schulz, Helmuth, Gießen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Kreiling, Oliver, Gießen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der Helmuth Schulz GmbH (Amtsgericht Gießen, HRB 784) am 26.06.1996 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 10.08.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.