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adhoc media GmbH, Köln (HRB 64101)

Firmendaten

Anschrift
Weyertal 59
50937 Köln
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0221/4722-200
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: adhoc-koeln.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 64101
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH
Keywords
Home
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die adhoc media GmbH aus Köln ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 64101 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die adhoc media GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Der Betrieb eines Büros für Medienproduktion und Druck.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die adhoc media GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.07.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 13.10.2008
Neueintragung

adhoc media GmbH, Köln, (Weyertal 59, 50937 Köln).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2008. Gegenstand: der Betrieb eines Büros für Medienproduktion und Druck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Beuster, Dirk, Köln, * ‒.‒.‒‒; Laureck, Thorsten, Hürth, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der adHOC Laureck & Beuster OHG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 15064) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

13.10.2008
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Dirk Beuster
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thorsten Laureck
Geschäftsführer