adquali GmbH, Frankfurt am Main, (Willy-Brandt-Platz 3, 81829 München).Die Bestellung des Nachtragsliquidators (Beschluss vom 23. Oktober 2007) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 19.01.2009 widerrufen, da Zweifel an der Zuverlässigkeit des Nachtragsliquidators bestehen. Der Nachtragsliquidator hat mehrfach Sachstandsanfragen des Gerichts, zuletzt vom 2.7.2008, unbeantwortet gelassen. Der Nachtragsliquidator wird aufgefordert, die Bestellungsurkunde unverzüglich an das Gericht zurückzureichen.
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