afm Fachmarkt-Marketing GmbH, Neumünster(Kieler Straße 118, 24536 Neumünster). Die Verschmelzung ist mit der am 04.08.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 3872 BB) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
afm Fachmarkt-Marketing GmbH, Neumünster(Kieler Straße 118, 24536 Neumünster). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die nrc Nordring Einkaufs- und Marketing-Cooperation GmbH mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel, HRB 3872 BB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..