HRA 22339: akhiwa Planung GmbH & Co.KG, Lonnig, Rüberer Weg 6, 56295 Lonnig. Prokura erloschen: Maltry, Edmund Berthold, Eisenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 22339: akhiwa Planung GmbH & Co.KG, Polch, Robert-Koch-Straße 1-9, 56751 Polch. Geändert, nun: Neuer Sitz: Lonnig. Geschäftsanschrift: Rüberer Weg 6, 56295 Lonnig.
HRA 22339: akhiwa Planung GmbH & Co.KG, Polch, Robert-Koch-Straße 1-9, 56751 Polch. Einzelprokura: Maltry, Edmund Berthold, Eisenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 22685: akhiwa GmbH, Polch, Robert-Koch-Straße 1-9, 56751 Polch. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.02.2020 im Wege des Formwechsels in die akhiwa Planung GmbH & Co.KG mit Sitz in Polch (Amtsgericht Koblenz, HRA 22339) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 22339: akhiwa Planung GmbH & Co.KG, Polch, Robert-Koch-Straße 1-9, 56751 Polch. (Planung, Überwachung und Koordination von Baustellen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 1-9, 56751 Polch. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KMBK Future Komplementär GmbH, Lonnig (Amtsgericht Koblenz HRB 26951), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der akhiwa GmbH, Polch (Amtsgericht Koblenz, HRB 22685) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.02.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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