akquinet GmbH, Hamburg (Paul-Stritter-Weg 5, 22297 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 im Wege des Formwechsels in die akquinet AG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg, HRB 97712) am 29.06.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
it-ith holding GmbH, Hamburg (Burchardstr. 17, 20095 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmems ist der Erwerb, das Halten und Verwalten und der Verkauf von Beteiligungen, insbesondere Mehrheitsbeteiligungen an einer Vielzahl von Gesellschaften, im besonderen Gesellschaften der it-Branche im eigenen Namen und auf eigeneRechnung sowie die Übernahme und das Erbringen von Dienstleistungen wie Verwaltung und Marketing für solche Unternehmen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Geschäfte. Ferner ist der Gegenstand des Unternehmens der Betrieb einer IT-Firma, die Unternehmen aller Art in Fragen der Informationstechnologie berät, sowie die Entwicklung, Erstellung, Einführung, Anpassung, Wartung und Vermittlung von Computersoftware und - hardware, IT-Dienstleistungen und die Durchführung von Schulungen. Ausgenommensind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.02.2006 mit der it-eys energy solutions GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 86008) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
it-ith holding GmbH, Hamburg (Burchardstr. 17, 20095 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1. (Firma) beschlossen. Neue Firma: akquinet GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.02.2006 mit der akquinet AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 86080) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
it-ith holding GmbH, Hamburg (Burchardstr. 17, 20095 Hamburg). Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wienke, Michael, Bühnsdorf, * ‒.‒.‒‒.