HRB 154527 B: alfabet GmbH, Berlin, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 29.08.2017 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Darmstadt, HRB 6329) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 154527 B: alfabet GmbH, Berlin, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2016; 27.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.12.2016 sowie 17.08.2017 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die SAG Deutschland GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amstgericht Darmstadt, HRB 6329) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 154527 B: alfabet GmbH, Berlin, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Dürre, Thomas; 6. Dr. Quade, Benno, * ‒.‒.‒‒, Darmstadt; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 154527 B: alfabet GmbH, Berlin, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Ganter, Josef Hermann; Geschäftsführer: 6. Dr. Richter, Michael, * ‒.‒.‒‒, Heidelberg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Beger, Hanjörg
HRB 154527 B: alfabet GmbH, Berlin, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die deepSTRUCTURE GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 81049 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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