HRB 749457: allMRI GmbH, Nordheim, Südstraße 23, 74226 Nordheim. Einzelprokura: Ebinger, Sebastian, Aspach, * ‒.‒.‒‒; Plieninger, Jessica, geb. Höchbauer, Nordheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 749457:allMRI GmbH, Nordheim, Im Pfädle 17, 74226 Nordheim.Änderung der Geschäftsanschrift: Südstraße 23, 74226 Nordheim.
HRB 749457:allMRI GmbH, Nordheim, Im Pfädle 17, 74226 Nordheim.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "allMRI e.K., Inh. Markus Plieninger", Nordheim (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 729959) am 14.07.2014 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 749457:allMRI GmbH, Nordheim, Im Pfädle 17, 74226 Nordheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2014. Geschäftsanschrift: Im Pfädle 17, 74226 Nordheim. Gegenstand: Handel mit Medizintechnik aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Plieninger, Markus, Nordheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Plieninger, Markus, Nordheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "allMRI e.K., Inh. Markus Plieninger", Nordheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 729959) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.06.2014. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.