allMobility Deutschland GmbH, Ratingen, Eutelis-Platz 2, 40878 Ratingen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Vodafone D2 GmbH am 07.12.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
allMobility Deutschland GmbH, Ratingen, Eutelis-Platz 2, 40878 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 25.11.2010 mit der Vodafone D2 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 24644) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
allMobility Deutschland GmbH, Ratingen, Eutelis-Platz 2, 40878 Ratingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wussow, Burkhard, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kommerell, Thomas, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
allMobility Deutschland GmbH, Ratingen, Eutelis-Platz 2, 40878 Ratingen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der moconta GmbH mit Sitz in Ratingen (AG Düsseldorf HRB 62009) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
allMobility Deutschland GmbH, Ratingen, Eutelis-Platz 2, 40878 Ratingen.Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 40.600,00 EUR um 400,00 EUR auf 41.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der moconta GmbH in Ratingen (AG Düsseldorf HRB 62009) beschlossen.
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