HRB 7444:allpir GmbH, Oberneisen, Aarstrasse 2a, 65558 Oberneisen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma "allpir Dämmstoffe e.K." mit Niederlassung in Oberneisen (Amtsgericht Montabaur, HRA 21703) auftretenden Kaufmann Detlef Koch, * ‒.‒.‒‒, wohnhaft in Hahnstätten, übertragen. Die Verschmelzung ist wirksam mit der gleichzeitg erfolgten Eintrag auf dem Registerblatt der neu eingetragenen Einzelfirma. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
65558 Oberneisen
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH