HRB 17159: Alpha Trans GmbH Internationale Spedition, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Geb. 567 B, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: alpha trans GmbH Internationale Spedition.
HRB 17159: Alpha Trans GmbH. Internationale Spedition, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Geb. 567 B, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Alpha Trans GmbH Internationale Spedition. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Hörmansperger, Rainer, Kirchdorf an der Amper, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 17159: Alpha Trans GmbH. Internationale Spedition, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Geb. 567 B, 60549 Frankfurt am Main. Eintragung von Amts wegen ergänzend gerötet: Geschäftsführer: Eichenseher, Friedemann Franz Johannes, Landshut, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Hörmansperger, Rainer, Landshut, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 17159: Alpha Trans GmbH. Internationale Spedition, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Geb. 567 B, 60549 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Hilbich, Angelika, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17159: Alpha Trans GmbH. Internationale Spedition, Frankfurt am Main, Cargo City Süd, Geb. 567 B, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der U-Freight alpha-trans gmbh mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 30446) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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