alt+kelber Immobilienvertrieb GmbH, Heilbronn, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 31.07.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
alt+kelber Immobilienvertrieb GmbH, Heilbronn, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "alt + kelber Immobiliengruppe GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 151186 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
alt+kelber Immobilienvertrieb GmbH, Heilbronn, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "alt + kelber Beteiligungs GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 741875) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
alt+kelber Immobilienvertrieb GmbH, Heilbronn, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Efremidis, Stavros, Berlin, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
alt+kelber Immobilienvertrieb GmbH, Heilbronn, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Kelber, Jürgen F., Flein, * ‒.‒.‒‒.
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