altonabiotec Aktiengesellschaft, Hamburg (Lornsestr. 4-6, 22767 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.02.2012 mit der Wölbern Private Equity Initiatoren GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 99740) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wölbern Private Equity Initiatoren GmbH am 29.02.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
altonabiotec Aktiengesellschaft, Hamburg (Lornsestr. 4-6, 22767 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.02.2012 mit der Wölbern Private Equity GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 109314) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
altonabiotec Aktiengesellschaft, Hamburg (Lornsestr. 4-6, 22767 Hamburg). Gemäß § 61 UmwG wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht über eine Verschmelzung der Wölbern Private Equity GmbH, Hamburg AG Hamburg HRB 109314 als übertragender Rechtsträger auf die altonabiotec Aktiengesellschaft, Hamburg AG Hamburg HRB 97938 als übernehmender Rechtsträger und sodann über eine Verschmelzung der altonabiotec Aktiengesellschaft, Hamburg als übertragender Rechtsträger auf dieWölbern Private Equity Initiatoren GmbH, Hamburg AG Hamburg HRB 99740 als übernehmender Rechsträger.
altonabiotec Aktiengesellschaft, Hamburg (Lornsestr. 4-6, 22767 Hamburg). Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.06.2006. Gegenstand: Die Forschung auf dem Gebiet der Biotechnologie einschließlich ihrer Bezüge zu anderen Gegenständen, die Entwicklung, die Herstellungung und der Vertrieb von biotechnischen, und pharmazeutischen Produkten und Verfahren, einschließlich der Vergabe von Lizenzen, sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von biologischen Reagenzien für die Forschung und die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeit jeder Art, sofern eine Erlaubnis nicht vorliegt. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Dr. Günther, Rolf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, sind: 1. Dr. Günther, Rolf, Hamburg; 2. Prof. Dr. Schulte, Heinrich Maria, Hamburg. Den ersten Aufsichtsrat bilden: Prof. Dr. Schulte, Heinrich Maria, Arzt, Hamburg, -Vorsitzender-; 2. Thomas, Christiaan Paul, Kaufmann, Hamburg, -stellv. Vorsitzender-; 3. Dr.med. Frieling, Bernard, Arzt, Hamburg.