HRB 200729: ambulante Pflege am Krankenhaus Bethel gemeinnützige GmbH, Bückeburg, Herminenstraße 12, 31675 Bückeburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.11.2015 mit der Diakonie-Pflegedienst Schaumburg gemeinnützige GmbH mit Sitz in Bückeburg (Amtsgericht Stadthagen HRB 200185) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 200729: ambulante Pflege am Krankenhaus Bethel gemeinnützige GmbH, Bückeburg, Herminenstraße 12, 31675 Bückeburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Diakonie-Pflegedienst Schaumburg gemeinnützige GmbH mit Sitz in Bückeburg (Amtsgericht Stadthagen HRB 200185) am 07.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 200729:ambulante Pflege am Krankenhaus Bethel gemeinnützige GmbH, Bückeburg, Herminenstraße 12, 31675 Bückeburg.Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Wettbewerbsverbot) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hagenhoff, Günter, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Weihmann, Dieter, Obernkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 200729:ambulante Pflege am Krankenhaus Bethel gemeinnützige GmbH, Bückeburg, Herminenstraße 12, 31675 Bückeburg.Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 13 (Abfindung bei Ausscheiden) beschlossen.
ambulante Pflege am Krankenhaus Bethel gemeinnützige GmbH, Bückeburg, Herminenstraße 12, 31675 Bückeburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2011 mit Änderung vom 18.10.2011. Geschäftsanschrift: Herminenstraße 12, 31675 Bückeburg. Gegenstand: Die Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen und Versorgungsleistungen aller Art. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen und Versorgungsleistungen für alte und kranke Menschen. Das Unternehmen ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Unternehmens dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben begünstigt werden, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. Bei Auflösung des Unternehmens oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Unternehmens an die Landeskirche Schaumburg-Lippe. Diese hat es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderen Geschäftsgegenstand zu beteiligen, entsprechende Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern, sowie alle Maßnahmen zu veranlassen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. In den Beteiligungsunternehmen sind etwaige kommunalrechtliche Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden. Sofern ein Beteiligungsunternehmen als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu beachten. Stammkapital: 70.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hagenhoff, Günter, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.