Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
9 |
b)
Geschäftsanschrift:
c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus
2, 10117 Berlin |
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|
|
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a)
28.03.2023
Steinberg |
HRB 207930 B: aptus 1462. GmbH, Berlin, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin. Geschäftsführer: 4. Delacourt, Damien, * ‒.‒.‒‒, Asnières Sur Seine / Frankreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 207930 B: aptus 1462. GmbH, Berlin, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 171, 10117 Berlin
HRB 207930 B: aptus 1462. GmbH, Berlin, Bellevuestraße 1, 10785 Berlin. Geschäftsführer: 3. Jeandel, Christine, * ‒.‒.‒‒, Issy-Les-Moulineaux / Frankreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 207930 B: aptus 1462. GmbH, Berlin, Bellevuestraße 1, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2019 und der Beschlüsse vom selben Tage hat die DPUW Deutsche Pflege und Wohnstift GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 69742 B) ihr Vermögen teilweise auf die Gesellschaft abgespalten. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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