HRB 18754: aquabonn Schwimmbadbau und Wellnessanlagen GmbH, Bonn, Holzlarer Weg 44, 53229 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt zum Geschäftsführer: Schamel, Sidney Andreas, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
aquabonn Schwimmbadbau und Wellnessanlagen GmbH, Bonn, Holzlarer Weg 44, 53229 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2011. Geschäftsanschrift: Holzlarer Weg 44, 53229 Bonn. Gegenstand: ist: Verkauf, Montage, Installation und Wartung von Schwimmbad- und Wellnessanlagen, Verkauf von Zubehör für Schwimmbad- und Wellnessanlagen. Stammkapital: 39.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haunz, Gerald, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der aquabonn Dipl.-INg. Gerald Haunz, Bonn (Amtsgericht Bonn, HRA 188) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.