Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rosenberg, Dirk, Attendorn, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kriedel, Jan, Olfen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Rosenberg, Christof Tobias, Attendorn,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.02.2024
Daub |
12 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2023 hat die
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages
beschlossen. |
a)
11.01.2024
Hecheltjen |
HRB 6885: aquatherm GmbH, Attendorn, Biggen 5, 57439 Attendorn. Die Gesellschafterversammlung vom 06. Mai 2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR auf nunmehr 3.250.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der auqatherm Metallverarbeitung GmbH & Co. KG mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen - HRA 7479) und die Änderung von § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 3.250.000,00 EUR.
HRB 6885: aquatherm GmbH, Attendorn, Biggen 5, 57439 Attendorn. Die aquatherm Metallverarbeitung GmbH & Co. KG mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen - HRA 7479) ist durch Verschmelzungsvertrag vom 06. Mai 2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6885:aquatherm GmbH, Attendorn, Biggen 5, 57439 Attendorn.Prokura erloschen: Fillinger, Rolf, Plettenberg.
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