HRB 541618:arabella Sonnenschutztechnik GmbH, Geislingen an der Steige, Seestr. 13, 73312 Geislingen an der Steige.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.08.2014 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 541618:arabella Sonnenschutztechnik GmbH, Geislingen an der Steige, Seestr. 13, 73312 Geislingen an der Steige.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.06.2014 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HELLA Sonnenschutztechnik GmbH", Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 5964) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
arabella Sonnenschutztechnik GmbH, Geislingen an der Steige, Seestr. 13, 73312 Geislingen an der Steige.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.12.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hella Sonnenschutztechnik GmbH", Duisburg (Amtsgericht HRB 20708 Duisburg) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
arabella Sonnenschutztechnik GmbH, Geislingen an der Steige, Seestr. 13, 73312 Geislingen an der Steige.Nicht mehr Geschäftsführer: Kircher, Günther Albert, Dornstadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Troyer, Martin, Lienz/Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
arabella Sonnenschutztechnik GmbH, Geislingen an der Steige, Seestr. 13, 73312 Geislingen an der Steige.Bestellt als Geschäftsführer: Schaller, Christian, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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