HRB 10914: arcona Hotelbetriebs GmbH, Rostock, Steinstraße 9, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: August-Bebel-Straße 55, 18055 Rostock.
HRB 10914: arcona Golfhotel Teschow GmbH, Rostock, Steinstraße 9, 18055 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: arcona Hotelbetriebs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb von Beherbergungs-, Gastronomie-, Wellness- und Spa-Objekten im eigenem Namen, im fremden Namen und für fremde Rechnung oder diese im Auftrage Dritter zu betreiben und zu bewirtschaften, die An- und Vermietung (z. B. gewerbliche Zwischenvermietung zu Ferienzwecken) sowie die Übernahme der Geschäftsbesorgung anderer Unternehmen, insbesondere Beherbungsbetriebe und Freizeitanlagen und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 und der Gesellschafterversammlungen der Firmen arcona Hotel Stadt Hamburg GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 11654), arcona 10. Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 11063) und der arcona LIVING Osnabrück GmbH, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 13101) vom 09.08.2017 als übertragende Rechtsträger verschmolzen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.