HRB 145891: arena Deutschland GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 c, 81671 München. Die Verschmelzung wurde am 2018-12-30+01:00 wirksam.
HRB 145891: arena Deutschland GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 c, 81671 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 14.8.2018 mit der ARENA ITALIA S.p.A. mit dem Sitz in Tolentino /Italien (Gesellschaftsregister von Macerata/Italien, Nr. 00660160433) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor.Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 145891: arena Deutschland GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 c, 81671 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 14.8.2018 mit der ARENA ITALIA S.p.A. mit dem Sitz in Tolentino (Gesellschaftsregister von Macerata, Nr. 00660160433) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 145891: arena Deutschland GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 c, 81671 München. Die Gesellschaft hat am 12.07.2018 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der ARENA ITALIA S.p.A. mit dem Sitz in Tolentino / Italien (Registro delle Imprese Nr. 00660160433) eingereicht. Namens der Gesellschaft bitten wir,die Angaben gem. § 122 d Satz 2 Nr. 1 - 4 UmwG bekannt zu machen.Hierzu teilen wir gem. § 122 d Satz 3 UmwG den Inhalt der bekanntzumachenden Angaben mit:1. Der Entwurf des Verschmelzungsplans ist beim Handelsregister eingereicht worden.2. An der Verschmelzung sind die arena Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in München, Deutschland, als übertragende Gesellschaft und die ARENA ITALIA eine Società per Azioni (Aktiengesellschaft) nach italienischem Recht mit Sitz in Tolentino, Italien, als übernehmende Gesellschaft beteiligt.3.1 arena Deutschland GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 145891.3.2 ARENA ITALIA S.p.A. ist eingetragen im Handelsregister (Registro delle lmprese) von Macerata, Italien, unter der Registernummer 006601604334.1 Die Rechte der Gläubiger der übertragenden arena Deutschland GmbH ergebensich aus § 122 j UmwG, Danach ist den Gläubigern der arena Deutschland GmbHSicherheit für ihre Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solcheAnsprüche zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs desVerschmelzungsplans entstanden sind.Das Recht auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der arena Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Rosenheimer Straße 145c, 81671 München, Deutschland, geltend zu machen. Dabei ist der Anspruch des Gläubigers, für den Sicherheit geleistet werden soll, schriftlich bei der arena Deutschland GmbH unter der vorgenannten Anschrift anzumelden und nach Grund und Höhe zu beschreiben. In der Anmeldung muss der Gläubiger Umstände darlegen, die erwarten lassen, dass die Erfüllung seines Anspruchs durch die Verschmelzung gefährdet wird. Diese Umstände sind anhand von Beweismitteln wie z. B. Urkunden oder eidesstattlichen Versicherungen glaubhaft zu machen.Die vorgenannte Anmeldung des Anspruchs (einschließlich Darlegung von Umständen,die eine Gefährdung des Anspruchs erwarten lassen, und Glaubhaftmachung derUmstände) muss binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf desVerschmelzungsplans vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, erfolgen.Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der arenaDeutschland GmbH. Wird die Frist versäumt, steht dem Gläubiger kein Recht aufSicherheitsleistung zu.4.2 Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden ARENA ITALIA S.p.A. ergeben sich aus Art 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches.Gemäß Artikel 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches darf die Verschmelzung erst sechzig Tage nach der letzten der in Artikel 2502bis des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Eintragungen durchgeführt werden, es sei denn, (i) es liegt die Zustimmung jener Gläubiger vor, die schon vor der im dritten Absatz des Artikels 25O1ter des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehenen Eintragung oder Veröffentlichung Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gewesen sind, oder (ii) es erfolgte die Bezahlung der Gläubiger, die nicht zugestimmt haben, oder (iii) die entsprechenden Beträge werden bei einer Bank hinterlegt, oder (iv) der in Artikel 2501sexies des italienischen Zivilgesetzbuches vorgesehene Bericht für alle an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wurde von einer Prüfungsgesellschaft erstellt, die bei Übernahme der Haftung gemäß dem sechsten Absatz des Artikels 2501sexies des italienischen Zivilgesetzbuches versichert, dass die Vermögens- und Finanzlage der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften keine Stellung von Sicherheiten zum Schutze der oben genannten Glaubiger erforderlich macht.Liegt keine der vorstehenden Ausnahmen vor, können die im vorstehenden Absatz bezeichneten Gläubiger innerhalb der oben genannten Frist von sechzig Tagen Widerspruch erheben. In diesem Fall findet der letzte Absatz des Artikels 2445 des italienischen Zivilgesetzbuches Anwendung. Gemäß dem letzten Absatz Artikels 2445 des italienischen Zivilgesetzbuches kann das zuständige Landesgericht, wenn es die Gefahr eines Schadens für die Gläubiger für unbegründet hält oder wenn die Gesellschaft eine geeignete Sicherheit geleistet hat, verfügen, dass die Verschmelzung trotz des Widerspruchs erfolgen darf.4.3 Bei der arena Deutschland GmbH können unter deren Geschäftsanschrift Rosenheimer Straße 145c, 81671 München, Deutschland, im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften kostenlos eingeholt werden.4.4 Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter weder bei der arena Deutschland GmbH noch bei der ARENA ITALIA S,p,A. vorhanden sind.
HRB 145891: arena Deutschland GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 c, 81671 München. Die Cap Aqua Germany GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 212924) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 9.5.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.