arin & nichterlein Limited, Frankfurt am Main, Schmidtstraße 51, 60326 Frankfurt am Main.Die Zweigniederlassung ist aufgehoben.
arin & nichterlein Limited, Frankfurt am Main (Schmidtstraße 51, 60326 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2007 hat die Änderung der Satzung (Erweiterung des Geschäftsgegenstands der Zweigniederlassung) beschlossen.
arin & nichterlein Limited, Frankfurt am Main (Schmidtstraße 51, 60326 Frankfurt am Main). Erbringung von Planungs- und Projektsteuerungsleistungen sowie der Übernahme und Vergabe von Bauleistungen als Generalübernehmer ohne handwerklichen Tätigkeiten sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.
arin & nichterlein Limited, Frankfurt am Main (Schmidtstr. 51, 60326 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Satzung vom 18.07.2006. Zweigniederlassung der arin & nichterlein Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 5879216). Gegenstand: Erbringung von Planungs- und Projektsteuerungsleistungen sowie der Übernahme und Vergabe von Bauleistungen als Generalübernehmer, ohne selbst handwerkliche Tätigkeiten oder genehmigungspflichtige Tätigkeiten im Sinne von § 34 c GewO auszuüben. Stammkapital: 100,00 GBP. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Arin, Hakan, Sulzbach, * ‒.‒.‒‒; Nichterlein, Florian, Bad Vilbel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.