arina consult GmbH, Nürnberg (Kilianstr. 121, 90425 Nürnberg). Der Formwechsel wurde am 10.05.2006 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 14186).
arina consult GmbH, Nürnberg (Kilianstr. 121, 90425 Nürnberg). Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "arina consult GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 14186) beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragungdes neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.