Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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|
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Firma der Gesellschaft ist erloschen.
c)
Jeweils ausgeschieden:
Kommanditist:
SP Beteiligungs-GmbH, Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB
28282 P),
Einlage: 28,37 EUR
Kommanditist:
KP Beteiligungs-GmbH, Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB
28280 P),
Einlage: 28,37 EUR
Kommanditist:
StP Beteiligungs GmbH, Potsdam (Amtsgericht Potsdam HRB
28281 P),
Einlage: 28,37 EUR
Kommanditist:
arsago FF I GmbH & Co. KG, Pöcking (Amtsgericht München
HRA 108042),
Einlage: 14,90 EUR |
a)
20.03.2023
Schubert |
HRA 108186: arsago RE Invest GmbH & Co. KG, Pöcking, Landkreis Starnberg, Franz-von-Reber-Straße 2, 82343 Pöcking. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gewerbeallee 3, 82343 Pöcking.
HRA 108186: arsago RE Invest GmbH & Co. KG, Pöcking, Landkreis Starnberg, Franz-von-Reber-Straße 2, 82343 Pöcking. Personendaten (Sitz, Registerstelle) von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: arsago Real Estate Management GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 118086), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 108186: arsago RE Invest GmbH & Co. KG, Pöcking, Landkreis Starnberg, Franz-von-Reber-Straße 2, 82343 Pöcking. (Erwerb, Verwaltung - insbesondere durch Vermietung und Verpachtung - sowie Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere von Wohnimmobilien in Deutschland, sowie Beteiligung an deutschen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar Grundbesitz in Deutschland halten. Schwerpunkt der Investitionen der Gesellschaft sollen Wohnimmobilien in Ostdeutschland sein. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann vorbehaltlich einer Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Erreichung ihres Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann die Handlungen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich oder zweckmäßig sind, selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen. Die Grundzüge der Investment-Strategie der Gesellschaft werden von den Gesellschaftern durch Gesellschafterbeschluss festgelegt. Auswahl und Erwerb von Investitionsobjekten erfolgt auf Grundlage von einstimmigen Gesellschafterbeschlüssen gemäß Ziffer 7.1.1. Die Gesellschaft darf keine Geschäfte betreiben oder Handlungen vornehmen, die einer besonderen gesetzlichen Erlaubnis, insbesondere nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG), des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) oder der Gewerbeordnung (GewO) bedürfen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Franz-von-Reber-Straße 2, 82343 Pöcking. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: arsago Real Estate Management GmbH, Pöcking (Amtsgericht München HRB 153786), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der arsago RE Invest GmbH mit dem Sitz in Pöcking (Amtsgericht München HRB 209231).
HRB 209231: arsago RE Invest GmbH, Pöcking, Landkreis Starnberg, Franz-von-Reber-Str. 2, 82343 Pöcking. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die asargo RE Invest GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pöcking (Amtsgericht München HRA 108186) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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