HRB 63554: art of object GmbH, Köln, Hauswiesenweg 15, 51069 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Entwicklung von Informations- und Kommunikationssystemen, die Entwicklung und der Vertrieb von EDV-Programmen, der Handel mit EDV-Geräten und Zubehör sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb und dem Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung stehen, ferner die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Geräten sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Einsatz und dem Vertrieb elektronischer Geräte stehen.
art of object GmbH, Köln (Kaiserstraße 127, 51145 Köln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2008. Gegenstand: ist die Entwicklung von Informations- und Kommunikationssystemen, die Entwicklung und der Vertrieb von EDV-Programmen, der Handel mit EDV-Geräten und Zubehör sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb und dem Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung stehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Winter, Andreas, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Aufspaltung der art of object AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 31877) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.05.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 08.05.2008. Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers derenGläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.