arum LICHT GmbH, Solingen, Meves-Berns-Str. 12, 42655 Solingen.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den jetzt unter der arum LICHT e.K. (Amtsgericht Wuppertal, 54 AR 191/09) auftretenden Kaufmann Meier, Monty übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: GmbH