HRB 7497:arvato systems Technologies GmbH, Rostock, Joachim-Jungius-Straße 9, 18059 Rostock.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden arvato systems GmbH am 29.09.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7497:arvato systems Technologies GmbH, Rostock, Joachim-Jungius-Straße 9, 18059 Rostock.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.07.2014 mit der arvato Systems GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 3981 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7497:arvato systems Technologies GmbH, Rostock, Joachim-Jungius-Straße 9, 18059 Rostock.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 und der Gesellschafterversammlung der arvato Systems perdata GmbH vom 14.07.2014 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb "NMT-T") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die arvato Systems perdata GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 15784) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
arvato systems Technologies GmbH, Rostock, Joachim-Jungius-Straße 9, 18059 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Pietz, Erwin, Verl, * ‒.‒.‒‒.
arvato systems Technologies GmbH, Rostock, Joachim-Jungius-Straße 9, 18059 Rostock. Prokura erloschen: Dr. Pesch, Michael, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
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