assona Holding AG, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Midlake Holding AG mit Sitz in Schaan (Fürstentum Liechtenstein (Öffentlichkeitsregister Fürstentum Liechtenstein Nr. FL-002.374.950-6) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
assona Holding AG, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung eingereicht worden.Im Wege der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) durch Verschmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 (nachfolgend SE-VO) soll die assona Holding AG mit Sitz inFrankfurt am Main auf die Midlake Holding AG mit Sitz in 9494 Schaan, Liechtenstein (Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein Nr. FL-0002.374.950-6) verschmolzen werden und die Midlake Holding AG die Rechtsform einer SE annehmen.Als einzelvertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstands der assona Holding AG mit Sitz inFrankfurt am Main reiche ich hiermit gemäß Art. 21 SE-VO, § 5 SEAG den Entwurf des Verschmelzungsplans betreffend die Verschmelzung der assona Holding AG als übertragenderGesellschaft mit der Midlake Holding AG als aufnehmender Gesellschaft ein und bitte umBekanntmachung nach Art. 21 SE-VO, § 5 SEAG, § 61 S. 2 UmwG.II.Hierzu teile ich gemäß § 5 SEAG die nach Art. 21 SE-VO bekannt zu machenden Angaben wie folgt mit:An der Verschmelzung sind beteiligt:a) die assona Holding AG, eine Kapitalgesellschaft unter deutschem Recht in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) mit dem Sitz in Frankfurt am Main als übertragende Gesellschaft;b) die Midlake Holding AG, eine Kapitalgesellschaft unter liechtensteinischem Recht in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) mit dem Sitz in 9494 Schaan, Liechtenstein, als aufnehmende Gesellschaft.2. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des AmtsgerichtsFrankfurt am Main unter HRB 91141. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 3 derRichtlinie 68/151/EWG vom 9. März 1968, neu kodifiziert durch Richtlinie2009/101/EG vom 16. September 2009, hinterlegt.Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein unter Nr. FL-0002.374.950-6. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 68/151/EWG vom 9. März 1968, neu kodifiziert durch Richtlinie 2009/101/EG vom 16. September 2009, hinterlegt.3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der assona Holding AG gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis c) SE-VO:Die Rechte der Gläubiger der assona Holding AG ergeben sich aus § 22 UmwG. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach § 8, 13 SEAG finden keine Anwendung, weil der künftige Sitz der assona Holding SE in Deutschland liegt.Nach § 22 UmwG ist den Gläubigern der assona Holding AG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der assona Holding AG nach § 19 Abs. 3 UmwG i.V.m. § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Dieses Recht steht den Gläubigern der assona Holding AG jedoch nur zu, wennglaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind gemäß § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG in der Bekanntmachung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG stehtRecht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle derein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben,nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der assona Holding SE unter deren Geschäfts- anschriftGrüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Maingeltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weiteremöglich ist.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte überModalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Anleihegläubigern gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. b) SE-VO ist nicht bekannt zu machen, da bei der assonaAG keine Anleihegläubiger vorhanden sind.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Inhabern vonSonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien gemäß Art. 24 Abs. 1SE-VO ist nicht bekannt zu machen, da bei der assona Holding AG keine Inhabermit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien vorhanden sind.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsaktionären ist nicht bekannt zu machen, da die assona Holding AG nur eine Aktionärin hatkeine Minderheitsaktionäre vorhanden sind.
assona Holding AG, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main. Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.04.2011. Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an private4n und börsennotierten Gesellschaften. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schütze, Stefan, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht