HRB 4387: at data Software GmbH, Aulendorf, Auf der Steige 46, 88326 Aulendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Wisser, Peter, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4387: at data Software GmbH, Aulendorf, Auf der Steige 46, 88326 Aulendorf. Prokura erloschen: Uttenweiler, Arno, Bad Waldsee, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4387: at data Software GmbH, Aulendorf, Auf der Steige 46, 88326 Aulendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Wisser, Peter, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4387: at data Software GmbH, Aulendorf, Auf der Steige 46, 88326 Aulendorf. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "at data Wissen GmbH", Albstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 743179) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4387: at data Software GmbH, Aulendorf, Auf der Steige 46, 88326 Aulendorf. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SUBware GmbH", Aulendorf (Amtsgericht Ulm HRB 600548) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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