auTec Hörgeräte GmbH Bremervörde, Bremervörde, (Bremer Straße 32, 27432 Bremervörde).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden au Tec GmbH am 18.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
auTec Hörgeräte GmbH Bremervörde, Bremervörde, (Bremer Straße 32, 27432 Bremervörde).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2009 mit der auTec GmbH mit Sitz in Krefeld, HRB 12504 verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
auTec Hörgeräte GmbH Bremervörde, Bremervörde (Bremer Straße 32, 27432 Bremervörde). Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 und vom 27.12.2007 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.