auTec Hörgeräte GmbH Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (Hauptstr. 7, 45879 Gelsenkirchen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden auTEC GmbH am 29.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
auTec Hörgeräte GmbH Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (Hauptstr. 7, 45879 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2007 mit der auTec GmbH mit Sitz in Münster (HRB 10657) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
auTec Hörgeräte GmbH Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (Hauptstr. 7, 45879 Gelsenkirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2006. Gegenstand: Betrieb eines Hörgeräteakustik-Einzelhandelsgeschäftes in Gelsenkirchen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Trunt, Rainer, Altenberge, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.