auTec Hörgeräte GmbH Hamm-Oelde, Hamm, (Heessener Markt 2, 59073 Hamm).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden auTec GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HR B 12504) am 07.08.2009 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
auTec Hörgeräte GmbH Hamm-Oelde, Hamm, (Heessener Markt 2, 59073 Hamm).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.07.2009 mit der auTec GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HR B 12504) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
auTec Hörgeräte GmbH Hamm-Oelde, Hamm (Heessener Markt 2, 59073 Hamm). Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2007 hat unter Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 4 (Geschäftsführung), 5 (Vertretung), 6 (Wettbewerbsklausel), 7 (Geschäftsjahr), 8 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) und 9 (Bekanntmachungen) die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.