auTec Hörgeräte GmbH Oberhausen, Oberhausen (Marktstr. 132, 46045 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden auTec GmbH am 29.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
auTec Hörgeräte GmbH Oberhausen, Oberhausen (Marktstr. 132, 46045 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2007 mit der auTec GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HR B 10657) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.