HRB 758679: audius AG, Schwaikheim, Mercedesstraße 31, 71384 Weinstadt. Die Gesellschaft hat am 28.11.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 758679: audius AG, Schwaikheim, Mercedesstraße 31, 71384 Weinstadt. Die Hauptversammlung vom 10.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung und Beschlussfassung) und § 14 (Ort und Einberufung, Bild-und Tonübertragung) beschlossen.
HRB 758679: audius AG, Schwaikheim, Mercedesstraße 31, 71384 Weinstadt. Die Gesellschaft hat am 14.12.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 758679: audius AG, Schwaikheim, Mercedesstraße 31, 71384 Weinstadt. Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.08.2016 mit Änderung vom 26.09.2016. Geschäftsanschrift: Mercedesstraße 31, 71384 Weinstadt. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung und die Vermarktung von anderen Firmen egal welcher Rechtsform und die Erbringung von Service- und Beratungsleistungen im lT-Bereich. Grundkapital: 262.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Francisi, Rainer, Schwaikheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Kraft, Matthias, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "mennoxx GmbH", Schwaikheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 264276) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.