HRB 201516: aura and soul GmbH, Pohle, Lindenstraße 2, 31867 Pohle. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 201516: aura and soul GmbH, Pohle, Lindenstraße 2, 31867 Pohle. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Lenz, Kerstin Manuela, Pohle, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 179408 B: aura and soul GmbH, Pohle, Fasanenstraße 42, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Pohle; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Pohle verlegt (Amtsgericht Stadthagen, HRB 201516), neue Anschrift: Lindenstr. 2, 31867 Pohle.
HRB 201516: aura and soul GmbH, Pohle, Lindenstraße 2, 31867 Pohle. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2013, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 179408 B) nach Pohle beschlossen. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 2, 31867 Pohle. Gegenstand: Der Vertrieb von Sendezeit, Produktion, Werbung sowie Fremdartikel für einen TV-Sender. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Lenz, Kerstin Manuela, Pohle, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 179408 B: aura and soul GmbH, Berlin, Fasanenstraße 42, 10719 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Smethurst, Charles; ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
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