auratis AG, Frankfurt am Main, (Varrentrappstraße 40-42, 60486 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 85456) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
auratis AG, Frankfurt am Main, (Varrentrappstraße 40-42, 60486 Frankfurt am Main).Nicht mehr Vorstand: Reichert, Theo. Bestellt als Vorstand: Schweigkofler, Karsten, Dietzenbach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schweigkofler, Karsten.
auratis AG, Frankfurt am Main, (Varrentrappstraße 40-42, 60486 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 mit Ergänzung/Berichtigung vom 12.09.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2008 und 12.09.2008 mit der THE PERFORMERS! Agentur für Sonderwerbeformen, Marketing und Kommunikation GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 122270) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
auratis AG, Frankfurt am Main, (Varrentrappstraße 40-42, 60486 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 mit Ergänzung/Berichtigung vom 12.09.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2008 und 12.09.2008 mit der ECS Europe GmbH - Event Concepts and Services mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 166713) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
auratis AG, Frankfurt am Main, (Varrentrappstraße 40-42, 60486 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 mit Ergänzung/Berichtigung vom 12.09.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2008 und 12.09.2008 mit der Radiate Entertainment GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 151320) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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