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c)
1.1. die Vermittlung von Geschäf-
ten über die Anschaffung und die
Veräußerung von Finanzinstru-
menten (Anlagevermittlung) gem.
§ 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 3
des Wertpapierinstitutsgesetzes
("WpIG"),
1.2. die Abgabe von persönlichen
Empfehlungen an Kunden oder
deren Vertreter, die sich auf Ge-
schäfte mit bestimmten Finanzin-
strumenten beziehen, sofern die
Empfehlung auf eine Prüfung der
persönlichen Umstände des An-
legers gestützt oder als für ihr ge-
egnet dargestellt wird und nicht
ausschließlich über Informations-
verbreitungskanäle oder für die
Öffentlichkeit bekannt gegeben
wird (Anlageberatung) gem. § 15
Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 4 des
WpIG,
1.3. die Anschaffung oder Ver-
äußerung von Finanzinstrumen-
ten in fremdem Namen für fremde
Rechnung (Abschlussvermittlung)
gem. § 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2
Nr. 5 WpIG,
1.4. die Verwaltung einzelner oder
mehrerer in Finanzinstrumenten
angelegter Vermögen für andere
mit Entscheidungsspielraum (Fi-
nanzportfolioverwaltung) gem.
§ 15 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 9
WpIG,
1.5. die Anschaffung und Veräu-
ßerung von Finanzinstrumenten
für eigene Rechnung, ohne dass es
sich hierbei um Eigenhandel han-
delt (Eigengeschäft), gem. § 15
Abs. 1 und Abs. 3 WpIG,
1.6. das Erbringen von Family Of-
fice Dienstleistungen, insbesonde-
re in den Bereichen Vermögens-
reporting, Vermögenscontrolling
und Vermögensconsulting, die
keine Wertpapierdienstleistungen
sind,
1.7. die Vermittlung ausgewähl-
ter Anlageprodukte, die weder ei-
ne Wertpapierdienstleistung noch
eine sonstige aufsichtsbehördlich
erlaubnispflichtige Dienstleistung
ist,
1.8. sonstige Nebendienstleistun-
gen der in 1.1 bis 1.7 aufgelisteten
Dienstleistungen, sofern sie kei-
ner zusätzlichen aufsichtsbehörd-
lichen Erlaubnis bedürfen.
2. Die Gesellschaft ist weder be-
fugt, sich bei der Erbringung der
unter 1. genannten Dienstleistun-
gen Eigentum oder Besitz an Gel-
dern oder Wertpapieren von Kun-
den zu verschaffen, noch Finanz-
instrumente im Wege des Eigen-
handels anzuschaffen oder zu ver-
äußern.
3. Die Gesellschaft kann alle Ar-
ten von Geschäften und gewerb-
lichen Tätigkeiten ausüben, die
dem Geschäftszweck unmittelbar
oder mittelbar zu dienen geeignet
sind.
4. Die Gesellschaft darf gleichar-
tige oder ähnliche Unternehmen
nur dann errichten, erwerben und
sich an solchen beteiligen, wenn
ihr dies nach § 2 Nr. 1. und 2. der
Satzung erlaubt ist und es sich vor
allem weder um Eigenhandel nach
§ 2 Nr. 10 WpIG noch um Eigen-
geschäft nach § 15 Abs. 4 WpIG
handelt, ausgenommen die Ge-
sellschaft gründet Geschäftsbe-
reiche in Tochtergesellschaften
oder Joint Ventures aus. Sie kann
Zweigniederlassungen im In- und
Ausland errichten. Sie kann ih-
ren Betrieb ganz oder teilweise
solchen Unternehmen überlassen
und ist berechtigt, die Geschäfts-
führung für solche Unternehmen
zu übernehmen, soweit dies (auf-
sichts-) rechtlich zulässig ist. |
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a)
Durch Beschluss der Hauptver-
sammlung vom 17.07.2024 ist die
Satzung geändert in § 2 (Gegen-
stand). |
a)
20.08.2024
Dr. Weiland |
21 |
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332.961,00 EUR |
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a)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
15.07.2021 und vom 12.07.2023
erteilten Ermächtigung ist die Er-
höhung des Grundkapitals um
30.269,00 EUR auf 332.961,00
EUR durchgeführt. Durch Be-
schluss des Aufsichtsrats vom
14.03.2024 sind § 4 Abs. 1, Abs. 4
und Abs. 5 (Grundkapital und Akti-
en) der Satzung geändert.
(Genehmigtes Kapital 2021/I und
2023/I) (Genehmigtes Kapital
2021/I und 2023/)
b)
Das genehmigte Kapital vom
15.07.2021 ist ausgeschöpft. (Ge-
nehmigtes Kapital 2021/I)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.07.2023 ermächtigt das Grund-
kapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Aus-
schöpfung noch 59.162,00 EUR.
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 11.07.2028. (Genehmigtes Ka-
pital 2023/I) |
a)
08.04.2024
Dr. Weiland |
20 |
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b)
Die Eintragung betreffend die
Nummer 19, dort Spalte 6 lit. b ist
von Amts wegen berichtigt und
wird wie folgt berichtigt eingetra-
gen:
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.07.2023 ermächtigt, das Grund-
kapital bis zum 11.07.2028 gegen
Bareinlagen einmal oder mehrmals
um einen Betrag bis zu insgesamt
75.673,00 EUR zu erhöhen. (Ge-
nehmigtes Kapital 2023/I) |
a)
27.03.2024
Dr. Weiland |
19 |
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a)
Durch Beschluss der Hauptver-
sammlung vom 12.07.2023 ist die
Satzung geändert in § 4 (Geneh-
migtes Kapital).
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.07.2023 ermächtigt, das Grund-
kapital bis zum 11.07.2028 gegen
Bareinlagen einmal oder mehrmals
um einen Betrag bis zu insgesamt
76.673,00 EUR zu erhöhen. (Ge-
nehmigtes Kapital 2023/I) |
a)
20.07.2023
Dr. Weiland |
18 |
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302.692,00 EUR |
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a)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
15.07.2021 erteilten Ermächti-
gung ist die Erhöhung des Grund-
kapitals um 57.967,00 EUR auf
302.692,00 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats
vom 13.12.2022 sind § 4 Abs. 1
und § 4 Abs. 4 (Grundkapital und
Aktien) der Satzung geändert und
ist § 4 Abs. 5 der Satzung gestri-
chen. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
15.07.2021 ermächtigt das Grund-
kapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Aus-
schöpfung noch 13.758,00 EUR.
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 14.07.2026. (Genehmigtes Ka-
pital 2021/I) |
a)
28.12.2022
Höfs |