HRB 3688: axaris - software & systeme GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Str. 14, 89081 Ulm. Änderung der Geschäftsanschrift: Max-Eyth-Weg 2, 89160 Dornstadt.
axaris - software & systeme GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Str. 14, 89081 Ulm. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 10 (Wahrnehmung der Gesellschafterrechte, Informations- und Kontrollrechte) beschlossen.
axaris - software & systeme GmbH, Ulm (Lise-Meitner-Str. 14, 89081 Ulm). Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.06.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 24,11 EUR auf 26.100,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Vertretung, Geschäftsführung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 20 (Schlußbestimmungen) beschlossen. Stammkapital nun: 26.100,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Soft - Solutions Software - Entwicklungs- und Consulting Gesellschaft mbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4247) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.