azh-PC Gesellschaft für Soft- und Hardware mbH, München (Englschalkinger Str. 150, 81927 München). Die Verschmelzung wurde am 03.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 51671).
azh-PC Gesellschaft für Soft- und Hardware mbH, München (Englschalkinger Str. 150, 81927 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "azh GmbH Zentrale Abrechnungsstelle für Heilberufe" (künftig "azh Abrechnungs und IT-Dienstleistungszentrum für Heilberufe GmbH") mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 51671) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.